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Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Österreich)

Index Verwaltungsvollstreckungsgesetz (Österreich)

Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz regelt die Vollstreckung im Rahmen des österreichischen Verwaltungsverfahrens durch so genannte Vollstreckungsbehörden.

8 Beziehungen: Österreich, Bezirkshauptmannschaft, Bezirksverwaltungsbehörde, Bundesgesetz (Österreich), Landespolizeidirektion, Magistrat (Österreich), Statutarstadt (Österreich), Verwaltungsverfahren.

Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Bezirkshauptmannschaft

Schild an der Fassade der Bezirkshauptmannschaft Steyr, Oberösterreich, mit dem kaiserlich-königlichen Staatswappen (Aufnahme 1984) Die Bezirkshauptmannschaft von Bruck an der Leitha Die Bezirkshauptmannschaft (abgekürzt häufig BH) ist in Österreich eine Landesbehörde, die außerhalb der Statutarstädte die Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde wahrnimmt.

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Bezirksverwaltungsbehörde

Bezirksverwaltungsbehörde ist in Österreich die abstrakte Bezeichnung für die Behörde, die in einem Bezirk für die Besorgung der ihr in Bundes- beziehungsweise Landesgesetzen übertragenen Aufgaben der allgemeinen staatlichen Verwaltung in erster Instanz sachlich und örtlich zuständig ist.

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Bundesgesetz (Österreich)

Ein Bundesgesetz ist eine vom Parlament – nach dem dafür in der Bundesverfassung vorgesehenen Verfahren – beschlossene Rechtsnorm (Hauptartikel: Gesetzgebungsverfahren (Österreich)).

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Landespolizeidirektion

Logo der Landespolizeidirektionen am Beispiel der LPD Oberösterreich Eine Landespolizeidirektion (abgekürzt LPD) ist in Österreich seit September 2012 eine dem Bundesministerium für Inneres unterstehende Sicherheitsbehörde II.

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Magistrat (Österreich)

Der Magistrat (lat. magistratus „Behörde“) ist in Österreich die Verwaltungsbehörde einer der 15 Städte mit eigenem Statut (Abs. 7 B-VG).

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Statutarstadt (Österreich)

Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden.

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Verwaltungsverfahren

Die gesetzliche Definition des Verwaltungsverfahrens findet sich im deutschen Recht in VwVfG.

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Leitet hier um:

Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991.

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