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9 Beziehungen: Altersrente, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Invalidenrente, Invalidität, Rente wegen Todes, Verminderte Erwerbsfähigkeit, Versorgungsordnung, Zusage.
Altersrente
Höhe der gesetzlichen Altersrente, 2020. Anteil an allen Beziehern einer Altersrente gleichen Geschlechts. Die Rente wegen Alters (Altersrente) ist in Deutschland neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes eine Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sehen Versorgungsfall und Altersrente
Altersvorsorge
In der Bundesrepublik Deutschland umfasst der Begriff Altersvorsorge die Gesamtheit aller Maßnahmen, die der Einzelne während seines Lebens trifft, um im Alter, regelmäßig nach dem Ende seiner Erwerbstätigkeit, seinen Lebensunterhalt – gegebenenfalls ohne Einschränkungen seines Lebensstandards – bestreiten zu können.
Sehen Versorgungsfall und Altersvorsorge
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit ist die dauernde krankheits-, unfall- oder invaliditätsbedingte Unfähigkeit einer Person, ihren Beruf auszuüben.
Sehen Versorgungsfall und Berufsunfähigkeit
Invalidenrente
Invalidenrente steht für.
Sehen Versorgungsfall und Invalidenrente
Invalidität
Invalidität ist die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat.
Sehen Versorgungsfall und Invalidität
Rente wegen Todes
Rente wegen Todes ist in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eine Rentenart, die wegen Todes geleistet wird (Abs. 1 SGB VI).
Sehen Versorgungsfall und Rente wegen Todes
Verminderte Erwerbsfähigkeit
Die verminderte Erwerbsfähigkeit ist in Deutschland ein Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sehen Versorgungsfall und Verminderte Erwerbsfähigkeit
Versorgungsordnung
In einer Versorgungsordnung werden die Grundsätze festgelegt und zusammengefasst, nach denen Arbeitnehmer eines Betriebes oder Unternehmens oder Gruppen von Arbeitnehmern eine Zusage zur betrieblichen Altersversorgung erteilt wird.
Sehen Versorgungsfall und Versorgungsordnung
Zusage
Unter einer Zusage versteht man allgemein das von einem Rechtssubjekt einseitig und rechtsverbindlich ausgedrückte Versprechen, künftig ein bestimmtes Handeln oder Unterlassen vorzunehmen.

