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9 Beziehungen: Beweislastumkehr, Ehe, Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), Lebenspartnerschaftsgesetz, Nottrauung, Rente wegen Todes, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Vermutung (Recht), Witwe.
Beweislastumkehr
Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem rechtlichen Grundsatz, dass grundsätzlich jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm trägt.
Sehen Versorgungsehe und Beweislastumkehr
Ehe
Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hÄ«wa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).
Sehen Versorgungsehe und Ehe
Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.
Sehen Versorgungsehe und Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)
Lebenspartnerschaftsgesetz
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung).
Sehen Versorgungsehe und Lebenspartnerschaftsgesetz
Nottrauung
Nottrauung (auch "Notheirat") beschreibt im deutschen Eherecht die Eheschließung wegen lebensgefährlicher Erkrankung eines Eheschließenden ohne abschließende Prüfung der Ehevoraussetzungen durch den Standesbeamten.
Sehen Versorgungsehe und Nottrauung
Rente wegen Todes
Rente wegen Todes ist in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eine Rentenart, die wegen Todes geleistet wird (Abs. 1 SGB VI).
Sehen Versorgungsehe und Rente wegen Todes
Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) beinhaltet das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.
Sehen Versorgungsehe und Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
Vermutung (Recht)
Eine gesetzliche Vermutung regelt in der Rechtswissenschaft die Verteilung der Beweislast.
Sehen Versorgungsehe und Vermutung (Recht)
Witwe
''Anna Maria Luisa de’ Medici als trauernde Witwe'' (Gemälde von Jan Frans van Douven, 1717) ''Porträt einer Frau mit Gebetbuch'' (Gemälde von Marie Wiegmann, 1864) Eine Witwe (kurz Wwe.) oder ein Witwer (Wwr.) ist eine Person, deren Ehepartner bzw.
Sehen Versorgungsehe und Witwe

