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Versorgungsehe

Index Versorgungsehe

Als Versorgungsehe wird im Schrifttum zum deutschen Sozialversicherungsrecht eine Ehe bezeichnet, von der aufgrund ihrer Kürze vermutet wird, sie sei nur geschlossen worden, eine Witwenrente für den überlebenden Partner zu sichern.

Inhaltsverzeichnis

  1. 9 Beziehungen: Beweislastumkehr, Ehe, Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), Lebenspartnerschaftsgesetz, Nottrauung, Rente wegen Todes, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch, Vermutung (Recht), Witwe.

Beweislastumkehr

Die Beweislastumkehr ist eine Ausnahme von dem rechtlichen Grundsatz, dass grundsätzlich jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der ihr günstigen Rechtsnorm trägt.

Sehen Versorgungsehe und Beweislastumkehr

Ehe

Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hÄ«wa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).

Sehen Versorgungsehe und Ehe

Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)

Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.

Sehen Versorgungsehe und Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)

Lebenspartnerschaftsgesetz

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung).

Sehen Versorgungsehe und Lebenspartnerschaftsgesetz

Nottrauung

Nottrauung (auch "Notheirat") beschreibt im deutschen Eherecht die Eheschließung wegen lebensgefährlicher Erkrankung eines Eheschließenden ohne abschließende Prüfung der Ehevoraussetzungen durch den Standesbeamten.

Sehen Versorgungsehe und Nottrauung

Rente wegen Todes

Rente wegen Todes ist in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eine Rentenart, die wegen Todes geleistet wird (Abs. 1 SGB VI).

Sehen Versorgungsehe und Rente wegen Todes

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch

Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) beinhaltet das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland.

Sehen Versorgungsehe und Sechstes Buch Sozialgesetzbuch

Vermutung (Recht)

Eine gesetzliche Vermutung regelt in der Rechtswissenschaft die Verteilung der Beweislast.

Sehen Versorgungsehe und Vermutung (Recht)

Witwe

''Anna Maria Luisa de’ Medici als trauernde Witwe'' (Gemälde von Jan Frans van Douven, 1717) ''Porträt einer Frau mit Gebetbuch'' (Gemälde von Marie Wiegmann, 1864) Eine Witwe (kurz Wwe.) oder ein Witwer (Wwr.) ist eine Person, deren Ehepartner bzw.

Sehen Versorgungsehe und Witwe