11 Beziehungen: Bestimmungslandprinzip, Herkunftslandprinzip, Innergemeinschaftlicher Erwerb (Deutschland), Kleinunternehmerregelung (Deutschland), One-Stop-Shop (EU), Ort des Umsatzes, Steueranmeldung, Steuererklärung, Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Umsatzsteuergesetz (Deutschland).
Bestimmungslandprinzip
Unter Bestimmungslandprinzip im Sinne des Umsatzsteuergesetzes versteht man die Besteuerung einer Lieferung oder Leistung mit der Umsatzsteuer des Bestimmungslandes.
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Herkunftslandprinzip
Mit Herkunftsland- beziehungsweise Ursprungslandprinzip bezeichnet man mehrere Prinzipien, die die Rechtsstellung von Waren- und Dienstleistungsanbietern in einem gemeinsamen Markt wie etwa der Europäischen Union im grenzüberschreitenden Verkehr regeln.
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Innergemeinschaftlicher Erwerb (Deutschland)
Der innergemeinschaftliche Erwerb (kurz i.g.E.) ist das Gegenstück zur innergemeinschaftlichen Lieferung oder zum innergemeinschaftlichen Verbringen.
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Kleinunternehmerregelung (Deutschland)
Die Kleinunternehmerregelung gemäß UStG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht in Bezug auf die Umsatzsteuer gewährt.
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One-Stop-Shop (EU)
Alle drei OSS-Schemata im Überblick One-Stop Shop (OSS, auch: EU-OSS; dt.: einzige Anlaufstelle für Leistungen) bezeichnet in der Europäischen Union ein elektronisches Portal (auch als Schnittstelle bezeichnet) als Anlaufstelle für die Dokumentation, Meldung und Zahlung der Mehrwertsteuer aus Fernverkäufen von Leistungen (Online-Verkauf, Fernabsatz, E-Commerce-Verkäufe, innergemeinschaftlicher, grenzüberschreitender Versandhandel) innerhalb der EU und für bestimmte inländische Warenlieferungen.
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Ort des Umsatzes
Der Ort des Umsatzes ist im deutschen und europäischen Umsatzsteuerrecht der Ort, an dem eine unternehmerische Leistung (Verkauf, Dienstleistung) erbracht wurde bzw.
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Steueranmeldung
Eine Steueranmeldung ist eine Steuererklärung, in der der Steuerpflichtige im Rahmen der Selbstveranlagung die Steuer selbst berechnet (Abs. 1 S. 3 Abgabenordnung).
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Steuererklärung
Eine Steuererklärung ist eine mündliche oder schriftliche Auskunft einer steuerpflichtigen Person über ihre Einkommens-, Umsatz- oder Vermögensverhältnisse oder über andere für eine Steuer relevante Tatsachen, die gegenüber einer Finanzbehörde abgegeben wird.
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Steuernummer
Die Steuernummer (Abkürzung: St.-Nr.) ist eine vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergebene natürliche Zahl, unter der die Person beim Finanzamt geführt wird.
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (abgekürzt: USt-IdNr. in DeutschlandDie Abkürzung ist uneinheitlich. Wie hier:. Vereinzelt wird der Bindestrich in der Abkürzung auch weggelassen., UID in Österreich) ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Rechtsträgers, der am umsatzsteuerlichen Waren- oder Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union (EU) teilnimmt.
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Umsatzsteuergesetz (Deutschland)
Das Umsatzsteuergesetz regelt die Umsatzbesteuerung.
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