11 Beziehungen: Betriebssicherheit, Flugsicherheit, Gefahrenabwehr, Risikoanalyse, Sicherheit, Sicherung von Zugfahrten, Verkehrsingenieurwesen, Verkehrssicherheit, Verkehrssicherungspflicht, Verkehrssystem, Verkehrswesen.
Betriebssicherheit
Betriebssicherheit ist in der Arbeitssicherheit, im Arbeitsschutz und im Umweltschutz der von Betriebsgefahren freie Zustand von Wirtschaftsobjekten.
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Flugsicherheit
Die Verkehrssicherheit in der Luft, auch Flugsicherheit, umfasst die Theorie, Untersuchung und Einordnung von Flugunfällen sowie deren Vermeidung durch Sicherheitsvorschriften, Kontrollen, Ausbildung des Personals (Piloten, Fluglotsen, Flugzeugmechanikern usw.) und dessen Training.
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Gefahrenabwehr
Die Gefahrenabwehr handelt von der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren, die von Personen oder Sachen ausgehen, und zur Reduzierung einer Gefährdung.
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Risikoanalyse
Die Risikoanalyse ist im Rahmen des Risikomanagements die Analyse der durch Risikoidentifikation ermittelten Risiken von unterschiedlichen Sachverhalten und Gefahrensituationen.
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Sicherheit
Sicherheit bezeichnet allgemein den Zustand, der für Individuen, Gemeinschaften sowie andere Lebewesen, Objekte und Systeme frei von unvertretbaren Risiken ist oder als gefahrenfrei angesehen wird.
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Sicherung von Zugfahrten
Zur Sicherung von Zugfahrten ergreifen die Eisenbahnunternehmen verschiedene Maßnahmen, um im Rahmen der technischen Voraussetzungen – Spurführung und große Bremswege – den Betrieb für Zugfahrten sicher durchzuführen.
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Verkehrsingenieurwesen
Das Verkehrsingenieurwesen (auch Verkehrssystemmanagement) ist ein wissenschaftliches Fachgebiet der Verkehrswissenschaften, das sich mit der Betriebsführung sowie dem organisatorischen, technologischen und dem technischen Management von Verkehrssystemen, insbesondere im öffentlichen Verkehr, befasst (vgl. Verkehrszweige).
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Verkehrssicherheit
Verkehrssicherheit bezeichnet in der Verkehrswissenschaft die Abwesenheit von unvertretbaren Risiken und Gefahren bei der Ortsveränderung von Personen oder Sachgütern (sogenannte Verkehrsobjekte), die beispielsweise in Verkehrsmitteln unter Einbezug der Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsorganisation transportiert werden.
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Verkehrssicherungspflicht
Eine Verkehrssicherungspflicht, seit der Rechtsprechung des Reichsgerichts auch Verkehrspflicht genannt, ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den BGB führen kann.
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Verkehrssystem
Ein Verkehrssystem ist in der Verkehrswissenschaft die Gesamtheit der in einem bestimmten Verkehrsraum bestehenden Verkehrswege und Verkehrsträger, die meist durch Knotenpunkte miteinander verbunden sind.
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Verkehrswesen
Das Verkehrswesen ist die Gesamtheit aller sozialen, wirtschaftlichen und technischen Institutionen, Einrichtungen oder Prinzipien, die für die Erstellung eines Ortsveränderungsprozesses (Verkehr) benötigt werden, sofern dieser außerhalb von Betrieben stattfindet.
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