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Kosten (Recht)

Index Kosten (Recht)

Kosten im Rechtssinne umfassen Gebühren und Auslagen.

11 Beziehungen: Abgabe, Anwaltskosten, Auslage (Geld), Österreich, Bundesgebührengesetz, Gebühr, Gebührengesetz 1957, Gerichtskosten, Gerichtskostengesetz, Prozesskosten, Verwaltungskostengesetz.

Abgabe

Öffentlich-rechtliche Lasten Als Abgaben werden in der Finanzwirtschaft allgemein sämtliche Zahlungen von Wirtschaftssubjekten an staatliche Hoheitsträger verstanden.

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Anwaltskosten

Anwaltskosten sind Aufwendungen, die bei Inanspruchnahme rechtsanwältlicher Dienste anfallen.

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Auslage (Geld)

Unter Auslagen versteht man Geldausgaben, die jemand für die Erbringung einer Dienstleistung oder die Erfüllung eines Auftrages verwendet und die von einem Dritten zu erstatten sind (BGB).

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Bundesgebührengesetz

Das Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes (kurz: Bundesgebührengesetz, BGebG) ist das am 15. August 2013 in Kraft getretene zentrale Gesetz zur Regelung der Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

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Gebühr

Gebühren im System der öffentlich-rechtlichen Lasten Eine Gebühr ist das von einem Wirtschaftssubjekt zu zahlende Entgelt für eine in Anspruch genommene Dienstleistung.

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Gebührengesetz 1957

Das Gebührengesetz 1957 (GebG) ist ein österreichisches Bundesgesetz und regelt die Gebühren und die Gebührenpflicht für im Rahmen der Hoheitsverwaltung errichtete Schriften und für Amtshandlungen sowie private Rechtsgeschäfte (§ 1 GebG).

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Gerichtskosten

Gerichtskosten erheben die meisten Staaten für die Tätigkeit ihrer Gerichte in den meisten Gerichtsverfahren.

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Gerichtskostengesetz

Das deutsche Gerichtskostengesetz (GKG) bestimmt die Kosten (Gebühren und Auslagen) für bestimmte gerichtliche Verfahren.

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Prozesskosten

Prozesskosten sind die Aufwendungen der Parteien für die Führung eines Rechtsstreits.

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Verwaltungskostengesetz

Das Verwaltungskostengesetz des Bundes (kurz: VwKostG) war von 1970 bis 2013 das zentrale Gesetz, welches zur Erhebung von Gebühren und Auslagen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie der Länder und Gemeinden, soweit sie Bundesrecht ausführen, ermächtigte.

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Leitet hier um:

Verfahrenskosten.

AusgehendeEingehende
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