5 Beziehungen: Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Erste Hilfe, Unfallkasse.
Arbeitsunfall
Gedenktafel für bei der Arbeit ums Leben gekommene Arbeiter in Manchester (England) Ein Arbeitsunfall (auch Betriebsunfall, Berufsunfall oder bei Beamten Dienstunfall) ist nach der Definition der gesetzlichen Unfallversicherung ein Unfall eines Arbeitnehmers, den dieser während direkt mit der Arbeit verbundenen Tätigkeiten erleidet, so z. B.
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Berufsgenossenschaft
Logo der gewerblichen Berufsgenossenschaften Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte.
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen.
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Erste Hilfe
ISO 7010 Herzdruckmassage US-Krankenpfleger üben die Rettung eines Patienten mit vermuteter Wirbelsäulen-Verletzung Arbeitstisch im Erste-Hilfe-Raum bei einem Turnfest Unter Erster Hilfe versteht man lebensrettende und gesundheitserhaltende Sofortmaßnahmen, die einfach erlernt und bei medizinischen Notfällen, etwa bei Atem- oder Kreislaufstillstand oder Blutungen, angewendet werden können.
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Unfallkasse
Die deutschen Unfallkassen sind die Unfallversicherungsträger für die Angestellten des öffentlichen Dienstes und der aus diesem hervorgegangenen Unternehmen (z. B. Deutsche Bahn oder Deutsche Post) sowie deren Tochterunternehmen, getrennt nach Bund, Ländern und Gemeinden.
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