Inhaltsverzeichnis
10 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Gutachtenstil, JuraWiki, Partei (Recht), Rechtswissenschaft, Relationstechnik, Richter, Subsumtion (Recht), Tenor (Urteil), Urteil (Recht).
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
Sehen Urteilsstil und Bürgerliches Gesetzbuch
Gutachtenstil
Als Gutachtenstil bezeichnet man in Deutschland die Darstellung der rechtlichen Lösung erdachter Sachverhalte in Form des Justizsyllogismus. Die Textgattung des Gutachtens spielt eine überragende Rolle im juristischen universitären Lehrbetrieb, im Referendarexamen sowie im Assessorexamen.
Sehen Urteilsstil und Gutachtenstil
JuraWiki
Das JuraWiki ist ein Wiki, das sich schwerpunktmäßig mit rechtswissenschaftlichen Themen befasst.
Sehen Urteilsstil und JuraWiki
Partei (Recht)
Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.
Sehen Urteilsstil und Partei (Recht)
Rechtswissenschaft
Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.
Sehen Urteilsstil und Rechtswissenschaft
Relationstechnik
Die Relationstechnik (oder auch nur Relation) ist eine juristische Arbeitsmethode zur Erfassung, Ordnung und Beurteilung eines komplexeren zivilrechtlichen Streitstoffs.
Sehen Urteilsstil und Relationstechnik
Richter
Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.
Sehen Urteilsstil und Richter
Subsumtion (Recht)
Die Subsumtion (von lat. sub, unter, und sumere, nehmen, Partizip II sumptum, gelegentlich Subsumption geschrieben) ist der Vorgang, bei dem man einen Begriff unter einen anderen ordnet.
Sehen Urteilsstil und Subsumtion (Recht)
Tenor (Urteil)
Der homonyme Begriff Tenor (mit Betonung auf der ersten Silbe) bezeichnet im juristischen Sprachgebrauch die Urteilsformel.
Sehen Urteilsstil und Tenor (Urteil)
Urteil (Recht)
Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die das Prozessrecht ausdrücklich unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: Abs. 1 ZPO).

