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2 Beziehungen: Transparenzprinzip (AGB-Recht), Transparenzprinzip (Steuer).
Transparenzprinzip (AGB-Recht)
Das im deutschen Recht in Absatz 1 Satz 2 BGB niedergelegte Transparenzprinzip fordert von demjenigen, der allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Vertrag einbringt (AGB-Verwender), dass er diese so formuliert, dass sich für den Vertragspartner seine Rechte und Pflichten klar aus den AGB ergeben.
Sehen Transparenzprinzip und Transparenzprinzip (AGB-Recht)
Transparenzprinzip (Steuer)
Das Transparenzprinzip besagt, dass eine Personengesellschaft (z. B. KG, OHG) selbst kein einkommensteuerpflichtiges Steuersubjekt ist und insofern für die Besteuerung "transparent" ist.

