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Transparenzprinzip

Index Transparenzprinzip

Transparenzprinzip steht für.

Inhaltsverzeichnis

  1. 2 Beziehungen: Transparenzprinzip (AGB-Recht), Transparenzprinzip (Steuer).

Transparenzprinzip (AGB-Recht)

Das im deutschen Recht in Absatz 1 Satz 2 BGB niedergelegte Transparenzprinzip fordert von demjenigen, der allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in einem Vertrag einbringt (AGB-Verwender), dass er diese so formuliert, dass sich für den Vertragspartner seine Rechte und Pflichten klar aus den AGB ergeben.

Sehen Transparenzprinzip und Transparenzprinzip (AGB-Recht)

Transparenzprinzip (Steuer)

Das Transparenzprinzip besagt, dass eine Personengesellschaft (z. B. KG, OHG) selbst kein einkommensteuerpflichtiges Steuersubjekt ist und insofern für die Besteuerung "transparent" ist.

Sehen Transparenzprinzip und Transparenzprinzip (Steuer)