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3 Beziehungen: Rechtshandlung, Tathandlung (Philosophie), Tathergang.
Rechtshandlung
Rechtshandlung ist in der Rechtswissenschaft ein rechtlich erhebliches Handeln, Dulden oder Unterlassen, bei dem die hieran von der Rechtsordnung geknüpften Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Handelnden eintreten.
Sehen Tathandlung und Rechtshandlung
Tathandlung (Philosophie)
In die Philosophie wurde der Begriff Tathandlung durch Johann Gottlieb Fichte eingeführt.
Sehen Tathandlung und Tathandlung (Philosophie)
Tathergang
Der Tathergang (oder Tathandlung) ist in der Kriminalistik der Ablauf einer Straftat im Rahmen des Deliktsstadiums.

