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Tathandlung

Index Tathandlung

Der Begriff Tathandlung bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

  1. 3 Beziehungen: Rechtshandlung, Tathandlung (Philosophie), Tathergang.

Rechtshandlung

Rechtshandlung ist in der Rechtswissenschaft ein rechtlich erhebliches Handeln, Dulden oder Unterlassen, bei dem die hieran von der Rechtsordnung geknüpften Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Handelnden eintreten.

Sehen Tathandlung und Rechtshandlung

Tathandlung (Philosophie)

In die Philosophie wurde der Begriff Tathandlung durch Johann Gottlieb Fichte eingeführt.

Sehen Tathandlung und Tathandlung (Philosophie)

Tathergang

Der Tathergang (oder Tathandlung) ist in der Kriminalistik der Ablauf einer Straftat im Rahmen des Deliktsstadiums.

Sehen Tathandlung und Tathergang