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2 Beziehungen: Tarifbindung, Tariftreueregelung.
Tarifbindung
Die Tarifbindung (oder Tarifgebundenheit) ist die Voraussetzung für das unmittelbare Unterworfensein eines Arbeitgebers oder eines Arbeitnehmers unter die Geltung der Rechtsnormen eines Tarifvertrags.
Sehen Tariftreue und Tarifbindung
Tariftreueregelung
Eine Tariftreueregelung ist eine Verpflichtung des Auftragnehmers eines öffentlichen Vergabeverfahrens, seinen Arbeitnehmern ein tariflich festgelegtes Entgelt zu zahlen oder andere Bestimmungen eines Tarifvertrags einzuhalten.

