Inhaltsverzeichnis
6 Beziehungen: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, DVB-S, Spartenprogramm, Türkiye Radyo ve Televizyon Kurumu, TRT 3, TRT-GAP.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Die Bezeichnung öffentlich-rechtlicher Rundfunk (kurz ÖRR) gilt für zwei Begriffe – die Hörfunk- und Fernsehprogramme und die Organisationsstruktur öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten.
Sehen TRT 2 und Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
DVB-S
DVB-S-Logo DVB-S (Abkürzung für; deutsch „Digitales Satellitenfernsehen“) und der Nachfolgestandard DVB-S2 sind Bezeichnungen für die Ausstrahlung von DVB-Signalen per Rundfunksatellit.
Sehen TRT 2 und DVB-S
Spartenprogramm
Als Spartenprogramm (auch Spartensender oder Zielgruppenprogramm) wird im Medienrecht ein Hörfunk- oder Fernsehprogramm bezeichnet, das sich auf spezielle Themen und Sendeformate spezialisiert.
Sehen TRT 2 und Spartenprogramm
Türkiye Radyo ve Televizyon Kurumu
TRT-Sendezentrum in Ankara Türkiye Radyo ve Televizyon Kurumu (TRT),, ist die öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaft der Türkei.
Sehen TRT 2 und Türkiye Radyo ve Televizyon Kurumu
TRT 3
TRT-3 ist das dritte Fernsehprogramm der öffentlich-rechtlichen türkischen Rundfunkanstalt TRT.
Sehen TRT 2 und TRT 3
TRT-GAP
TRT GAP ist der Name für einen Hörfunk- sowie einen Fernsehkanal des staatlichen türkischen Rundfunksenders Türkiye Radyo ve Televizyon Kurumu (TRT).
Sehen TRT 2 und TRT-GAP

