Inhaltsverzeichnis
4 Beziehungen: Diebstahl (Deutschland), Privatrecht, Sache, Sachwerttheorie.
Diebstahl (Deutschland)
Diebstahl stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar, der im 19.
Sehen Substanztheorie und Diebstahl (Deutschland)
Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
Sehen Substanztheorie und Privatrecht
Sache
Sache ist ein auch im Gerichtswesen und in der Philosophie benutzter Begriff, der in seiner ältesten Bedeutung aus der germanischen Rechtssprache eine Streitigkeit mit einem Widersacher bezeichnete.
Sehen Substanztheorie und Sache
Sachwerttheorie
Die Sachwerttheorie wurde als Ergänzung zur nicht mehr als ausreichend angesehenen Substanztheorie geschaffen.

