7 Beziehungen: Explosivstoff, Gefahrgut, Gefahrstoff, Pyrotechnik, Rechtsnorm, Sprengstoffgesetz (Deutschland), Sprengstoffrecht (Deutschland).
Explosivstoff
Datei:ISO 7010 W002.svg|Warnzeichen nach ISO 7010 Datei:GHS-pictogram-explos.svg|GHS-Symbol Datei:Dangclass1.svg|Gefahrgutklasse 1 – Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten Datei:Hazard E.svg|Gefahrensymbol E – Explosionsgefährlich (veraltete EU-Kennzeichnung) Explosivstoffe sind feste und flüssige Stoffe sowie Stoffgemische, die bei ausreichender energetischer Aktivierung eine bestimmte starke chemische Reaktion durchlaufen, bei der sich Wärmeenergie und Gase entwickeln.
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Gefahrgut
Tankauflieger mit ''Warntafel'' (30.
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Gefahrstoff
Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die gefährliche physikalische Eigenschaften haben oder eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt haben können (siehe Gefahrenklasse).
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Pyrotechnik
Feuerwerksmusik Music for the Royal Fireworks auf der Themse (London, 15. Mai 1749) Flammen mit Flüssigbrennstoff, keine Pyrotechnik im rechtlichen Sinne. Hier SonneMondSterne 2018. Die Pyrotechnik („Feuer“) weist auf eine Technik in Verbindung mit – meist explosiv ablaufender – Verbrennung hin.
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Rechtsnorm
Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.
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Sprengstoffgesetz (Deutschland)
Das Sprengstoffgesetz (Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe) regelt den zivilen Umgang und den Verkehr mit sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör in Deutschland.
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Sprengstoffrecht (Deutschland)
Das Sprengstoffrecht regelt den Umgang und den Verkehr mit sowie die Einfuhr und die Durchfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör.
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