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Splittingverbot

Index Splittingverbot

Das Splittingverbot ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialrecht.

Inhaltsverzeichnis

  1. 11 Beziehungen: Behandlungsfall, Berufsausübungsgemeinschaft, Einheitlicher Bewertungsmaßstab, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenärztliche Vereinigung, Kassenpatient, Kassenzulassung, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Sozialrecht (Deutschland), Vertragsarzt, Vertragszahnarzt.

Behandlungsfall

Der Behandlungsfall ist in Deutschland eine gebührenrechtliche Definition des Behandlungszeitraums eines Patienten, die sich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung von der Definition im Bereich der Privatabrechnung unterscheidet.

Sehen Splittingverbot und Behandlungsfall

Berufsausübungsgemeinschaft

Als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bezeichnet man eine Kooperationsform von Ärzten, Psychotherapeuten oder Zahnärzten, teils auch anderen Freiberuflern.

Sehen Splittingverbot und Berufsausübungsgemeinschaft

Einheitlicher Bewertungsmaßstab

Der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist das Vergütungssystem der vertragsärztlichen bzw.

Sehen Splittingverbot und Einheitlicher Bewertungsmaßstab

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Dachorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen.

Sehen Splittingverbot und Kassenärztliche Bundesvereinigung

Kassenärztliche Vereinigung

Die 17 Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind in Deutschland gemäß Abs.

Sehen Splittingverbot und Kassenärztliche Vereinigung

Kassenpatient

Kassenpatient oder Kassler sind umgangssprachliche Bezeichnungen für ein Mitglied einer der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV).

Sehen Splittingverbot und Kassenpatient

Kassenzulassung

Die Kassenzulassung (genauer: „sozialrechtliche Zulassung“) bezeichnet in Deutschland die Berechtigung eines Arztes, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Zahnarztes sowie eines Physio- oder Ergotherapeuten sowie Podologen, seine Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bzw.

Sehen Splittingverbot und Kassenzulassung

Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG, auch Kranio-Maxillo-Faziale Chirurgie) ist ein medizinisches Fachgebiet, welches die Diagnostik, Therapie, Prävention und sowohl funktionelle (Kauen, Schlucken, Sprechen) als auch ästhetische Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Formveränderungen der Zähne, der Mundhöhle, der Kiefer und des Gesichtes umfasst.

Sehen Splittingverbot und Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Sozialrecht (Deutschland)

Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.

Sehen Splittingverbot und Sozialrecht (Deutschland)

Vertragsarzt

Ein Vertragsarzt, herkömmlich und in Österreich Kassenarzt, ist ein approbierter, niedergelassener Arzt mit einem Vertragsarztsitz.

Sehen Splittingverbot und Vertragsarzt

Vertragszahnarzt

Zahnarztbesuch Vertragszahnarzt (auch Kassenzahnarzt) ist ein niedergelassener Zahnarzt mit einem Kassenzahnarztsitz.

Sehen Splittingverbot und Vertragszahnarzt