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Sperrberufung

Index Sperrberufung

Sperrberufung ist ein Begriff aus dem deutschen Strafprozessrecht.

Inhaltsverzeichnis

  1. 7 Beziehungen: Revision (Recht), Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, Sprungrevision, Staatsanwaltschaft, Strafprozessordnung (Deutschland), Strafprozessrecht, Urteil (Deutschland).

Revision (Recht)

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht.

Sehen Sperrberufung und Revision (Recht)

Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren

Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) stellen ergänzende Verwaltungsvorschriften für Straf- und Bußgeldverfahren in Deutschland dar.

Sehen Sperrberufung und Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren

Sprungrevision

Eine Sprungrevision liegt vor, wenn das Rechtsmittel der Revision direkt gegen erstinstanzliche Entscheidungen der unteren Gerichte (z. B. in Deutschland: Amtsgericht, Landgericht in erster Instanz, Arbeitsgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht) eingelegt wird.

Sehen Sperrberufung und Sprungrevision

Staatsanwaltschaft

Staatsanwaltschaft Eine Staatsanwaltschaft (Kürzel StA) ist die Behörde, die für die Strafverfolgung und -vollstreckung zuständig und als solche ein Teil der Exekutive ist.

Sehen Sperrberufung und Staatsanwaltschaft

Strafprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Strafprozessordnung (StPO) ist der umfassende Gesetzestext, der die Vorschriften für die Durchführung des Strafverfahrens im weiteren Sinne beinhaltet.

Sehen Sperrberufung und Strafprozessordnung (Deutschland)

Strafprozessrecht

Das Strafprozessrecht oder Strafverfahrensrecht ist formalrechtlicher Natur und normiert mit der Strafprozessordnung die Verfahrensregeln für Strafprozesse.

Sehen Sperrberufung und Strafprozessrecht

Urteil (Deutschland)

Verurteilung wegen Betruges im Strafprozess (hier zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro) Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die in der Regel instanzerledigende Entscheidung über den Streitgegenstand, die das erkennende Gericht zumeist auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlässt.

Sehen Sperrberufung und Urteil (Deutschland)