Inhaltsverzeichnis
4 Beziehungen: Elterliche Sorge (Deutschland), Elterliche Sorge (Schweiz), Kindschaftsrecht (Österreich), Sorgerecht (international).
Elterliche Sorge (Deutschland)
Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht.
Sehen Sorgerecht und Elterliche Sorge (Deutschland)
Elterliche Sorge (Schweiz)
Die elterliche Sorge ist ein Begriff aus dem Schweizer Familienrecht und regelt die Beziehungen der volljährigen Eltern zu ihrem minderjährigen Kind.
Sehen Sorgerecht und Elterliche Sorge (Schweiz)
Kindschaftsrecht (Österreich)
Das Kindschaftsrecht ist ein Begriff aus dem österreichischen Familienrecht und regelt die Beziehungen eines Kindes zu seinen Eltern, dabei insbesondere Unterhalt und Obsorge.
Sehen Sorgerecht und Kindschaftsrecht (Österreich)
Sorgerecht (international)
Sorgerecht bezeichnet im Rechtswesen, insbesondere im Familienrecht, das Recht eines Elternteils, seine biologischen oder rechtlichen Kinder im eigenen Haushalt zu versorgen, zu betreuen und zu erziehen.
Sehen Sorgerecht und Sorgerecht (international)
Auch bekannt als Elterliche Sorge.

