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2 Beziehungen: Signatarstaat, Vertrag.
Signatarstaat
Als Signatarstaat oder auch Signatarmacht (frz. signataire, „Unterzeichner“) bezeichnet man einen Staat, der einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet (signiert) hat.
Sehen Signatar und Signatarstaat
Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
Sehen Signatar und Vertrag

