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Self-defence

Index Self-defence

Als self defence (‚Selbstverteidigung‘) bezeichnet man im Strafrecht von England und Wales eine defence (Verteidigungseinrede).

Inhaltsverzeichnis

  1. 5 Beziehungen: Actus reus, Common Law, Defence, Mens rea, Strafrecht (England und Wales).

Actus reus

Als actus reus (lat. ‚schuldige Handlung‘; auch external element oder objective element) bezeichnet man im Strafrecht von England und Wales eine Voraussetzung der Strafbarkeit.

Sehen Self-defence und Actus reus

Common Law

__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Mischsysteme, die zum Teil aus Common Law bestehen (hellblau). Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht nur auf Gesetze, sondern auch auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit – sogenannte Präzedenzfälle – stützt (Fallrecht) und durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht).

Sehen Self-defence und Common Law

Defence

Defence bezeichnet im englischen Strafrecht neben actus reus und mens rea, den beiden positiven Voraussetzungen der Strafbarkeit, als drittes Element das Fehlen einer Verteidigungseinrede.

Sehen Self-defence und Defence

Mens rea

Als mens rea (lat. ‚schuldiger Geist‘; auch mental element oder fault element) bezeichnet man im anglo-amerikanischen Strafrecht eine Voraussetzung der Strafbarkeit.

Sehen Self-defence und Mens rea

Strafrecht (England und Wales)

Das Strafrecht Englands und Wales’ bezeichnet den Teil des Rechts von England und Wales, der sich mit den Bestandteilen und Konsequenzen strafbarer Handlungen beschäftigt.

Sehen Self-defence und Strafrecht (England und Wales)

Auch bekannt als Self defence.