Inhaltsverzeichnis
2 Beziehungen: Selbstbehalt (Unterhalt), Selbstbeteiligung.
Selbstbehalt (Unterhalt)
Der Selbstbehalt ist im Rahmen des Unterhaltsrechts der Betrag, der der unterhaltspflichtigen Person im Verhältnis zu einer bestimmten unterhaltsberechtigten Person verbleiben muss.
Sehen Selbstbehalt und Selbstbehalt (Unterhalt)
Selbstbeteiligung
Unter Selbstbeteiligung (Selbstbehalt, Eigenanteil, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung, auch Franchise) versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall).

