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Schiedsort

Index Schiedsort

Der Schiedsort, auch als Sitz des Schiedsgerichts, Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens (so ZPO) oder im Englischen seat of arbitration bezeichnet, ist der Ort, an dem ein Schiedsverfahren vor einem Schiedsgericht rechtlich verankert ist.

Inhaltsverzeichnis

  1. 4 Beziehungen: Schiedsgerichtsbarkeit, Schiedsvereinbarung, Schiedsverfahren, Schlüssiges Handeln.

Schiedsgerichtsbarkeit

Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein juristisches Mittel zur Streitbeilegung im Rahmen von Schiedsverfahren.

Sehen Schiedsort und Schiedsgerichtsbarkeit

Schiedsvereinbarung

Durch eine Schiedsvereinbarung (auch Schiedsvertrag oder Schiedsklausel wenn die Vereinbarung Teil eines größeren Vertragswerks ist; lat. compromissum) schließen die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die staatliche Gerichtsbarkeit aus und einigen sich auf eine Entscheidung durch ein Schiedsgericht.

Sehen Schiedsort und Schiedsvereinbarung

Schiedsverfahren

Als Schiedsverfahren, laut deutscher ZPO schiedsrichterliches Verfahren, bezeichnet man die außergerichtliche Beilegung eines Rechtsstreits in einem geordneten Verfahren durch Schlichtung oder bindendes Urteil.

Sehen Schiedsort und Schiedsverfahren

Schlüssiges Handeln

Konkludentes Handeln (‚einen Schluss ziehen‘), auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung, bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine Handlung, die auf eine bestimmte Willenserklärung schließen lässt, ohne dass diese Erklärung in der Handlung ausdrücklich erfolgt ist.

Sehen Schiedsort und Schlüssiges Handeln