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3 Beziehungen: Rest, Schuld (Strafrecht), Straftat.
Rest
Rest steht für.
Sehen Reat und Rest
Schuld (Strafrecht)
Im Rahmen der dreigliedrig aufgebauten Dogmatik des deutschen Strafrechts ist Schuld neben den subjektiven und objektiven Merkmalen des Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit die dritte Voraussetzung für die Strafbarkeit eines Täters.
Sehen Reat und Schuld (Strafrecht)
Straftat
Straftat steht für.
Sehen Reat und Straftat
Auch bekannt als Reatus.

