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Radfahrer-Fall

Index Radfahrer-Fall

Der Radfahrer-Fall ist ein berühmtes Fallbeispiel in der Rechtswissenschaft, das auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. September 1957 zurückgeht.

Inhaltsverzeichnis

  1. 16 Beziehungen: Amtsgericht Rheine, Bundesgerichtshof, Claus Roxin, Erfolgsdelikt, Fahrlässige Tötung, Geldbuße, In dubio pro reo, Kausalität (Recht), Landgericht Münster, Lastzug, Oberlandesgericht Hamm, Rechtshandlung, Rechtswissenschaft, Risikoerhöhungslehre, Schöffengericht, Unschuldsvermutung.

Amtsgericht Rheine

Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Rheine Rheine ist Sitz des Amtsgerichts Rheine, das für die Städte Emsdetten und Rheine sowie für die Gemeinde Neuenkirchen im Kreis Steinfurt zuständig ist.

Sehen Radfahrer-Fall und Amtsgericht Rheine

Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Sehen Radfahrer-Fall und Bundesgerichtshof

Claus Roxin

Claus Roxin (* 15. Mai 1931 in Hamburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler.

Sehen Radfahrer-Fall und Claus Roxin

Erfolgsdelikt

Mit Erfolgsdelikt wird ein Delikt bezeichnet, dessen Tatbestand ein Tun beschreibt, das in Abgrenzung zum bloßen „Tätigkeitsdelikt“ einen bestimmten Erfolg auslöst, welcher nicht in der Tathandlung selbst eingeschlossen ist, so beispielsweise Totschlag oder Körperverletzung.

Sehen Radfahrer-Fall und Erfolgsdelikt

Fahrlässige Tötung

Fahrlässige Tötung ist eine Straftat aus dem Bereich der Tötungsdelikte (Delikte mit Todesfolge) in Zusammenhang mit Fahrlässigkeit (mangelnder Umsicht und Sorgfalt) und steht damit in klarem Gegensatz zu den vorsätzlichen Tötungen.

Sehen Radfahrer-Fall und Fahrlässige Tötung

Geldbuße

Unter Geldbuße, kurz Buße, auch Bußgeld o. ä., versteht man im Verwaltungsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird.

Sehen Radfahrer-Fall und Geldbuße

In dubio pro reo

Der Grundsatz In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“), kurz Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben.

Sehen Radfahrer-Fall und In dubio pro reo

Kausalität (Recht)

Der Rechtsbegriff der Kausalität beschreibt den spezifischen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen einer Rechtshandlung (Handlung, Ereignis) und dem durch diese ausgelösten Erfolg.

Sehen Radfahrer-Fall und Kausalität (Recht)

Landgericht Münster

Das Landgericht Münster mit dem Haupteingang ''Am Stadtgraben''. Das Landgericht Münster im westfälischen Münster ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von zehn Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm.

Sehen Radfahrer-Fall und Landgericht Münster

Lastzug

Straßenverkehrsordnung. Ein Lastzug ist ein Gespann im Güterkraftverkehr.

Sehen Radfahrer-Fall und Lastzug

Oberlandesgericht Hamm

Gerichtsgebäude an der Heßlerstraße 2004 nach Abschluss des Umbaus Das Oberlandesgericht Hamm ist eines der drei Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen und mit seinen 48 Zivilsenaten, elf Senaten für Familiensachen, fünf Strafsenaten und derzeit (Stand: 30. September 2023) 988 Mitarbeitern – davon 251 Richter – das größte in Deutschland.

Sehen Radfahrer-Fall und Oberlandesgericht Hamm

Rechtshandlung

Rechtshandlung ist in der Rechtswissenschaft ein rechtlich erhebliches Handeln, Dulden oder Unterlassen, bei dem die hieran von der Rechtsordnung geknüpften Rechtsfolgen unabhängig vom Willen des Handelnden eintreten.

Sehen Radfahrer-Fall und Rechtshandlung

Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

Sehen Radfahrer-Fall und Rechtswissenschaft

Risikoerhöhungslehre

Die Risikoerhöhungslehre ist eine Mindermeinung in der deutschen Strafrechtslehre, nach der es für die objektive Zurechenbarkeit der Handlung im Hinblick auf einen Erfolg genügt, dass das Verhalten die Wahrscheinlichkeit des Erfolgseintritts erhöht hat.

Sehen Radfahrer-Fall und Risikoerhöhungslehre

Schöffengericht

Ein Schöffengericht ist im Allgemeinen ein Gericht, bei dem Schöffen mitwirken.

Sehen Radfahrer-Fall und Schöffengericht

Unschuldsvermutung

Artikel 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der die Unschuldsvermutung garantiert (auf Englisch). Die Unschuldsvermutung (auch Präsumtion der Unschuld) ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, welches besagt, dass jede Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, solange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld rechtskräftig nachgewiesen ist.

Sehen Radfahrer-Fall und Unschuldsvermutung