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Privatgrund

Index Privatgrund

Privatgrund sind Grundstücks- oder Gebäudeteile, deren Eigentümer über ihre Nutzung entscheiden kann.

Inhaltsverzeichnis

  1. 14 Beziehungen: Autogas, Öffentliche Hand, Einfriedung, Gebäude, Grundstück, Hausfriedensbruch (Deutschland), Hausordnung, Hausverbot, Kraftfahrzeug, Privat, Sondernutzung, Strafantrag, Tiefgarage, Verkehrsgrund.

Autogas

Autogas-Tankanlage Autogas (im internationalen Sprachgebrauch kurz LPG, aus dem Englischen Liquefied Petroleum Gas oder GPL, aus dem französischen Gaz de pétrole liquéfié) bezeichnet zum Einsatz in Fahrzeug-Verbrennungsmotoren vorgesehenes Flüssiggas, ein variables Gemisch, das hauptsächlich aus Butan und Propan besteht.

Sehen Privatgrund und Autogas

Öffentliche Hand

Öffentliche Hand ist ein Sammelbegriff für den gesamten öffentlichen Sektor, insbesondere die haushaltsorientierten Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden) sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die mit eigener Abgaben- und Steuerhoheit ausgestattet sind.

Sehen Privatgrund und Öffentliche Hand

Einfriedung

Einfriedung des Heldendenkmals in Rheinsberg Eine Einfriedung oder Umfriedung (veraltet auch Einfriedigung) ist eine Anlage an oder auf einer Grundstücksgrenze, die dazu bestimmt ist, ein Grundstück ganz oder teilweise zu umschließen und nach außen abzuschirmen, um unbefugtes Betreten oder Verlassen oder sonstige störende Einwirkungen abzuwehren.

Sehen Privatgrund und Einfriedung

Gebäude

Wohngebäude Haus Dellwig bei Dortmund Dom Santa Maria del Fiore (Florenz) Ringlokschuppen Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das Räume einschließt, betreten werden kann und dem Aufenthalt von Menschen, Tieren oder der Lagerung von Sachen dient.

Sehen Privatgrund und Gebäude

Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

Sehen Privatgrund und Grundstück

Hausfriedensbruch (Deutschland)

Der Hausfriedensbruch ist die vorsätzliche Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Gutes der Unverletzlichkeit befriedeter Besitztümer.

Sehen Privatgrund und Hausfriedensbruch (Deutschland)

Hausordnung

Johann-Jobst Wagenerschen Stiftung Die Hausordnung ist eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die für die Benutzung jedweder Gebäude erlassen werden kann.

Sehen Privatgrund und Hausordnung

Hausverbot

Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Betretens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt.

Sehen Privatgrund und Hausverbot

Kraftfahrzeug

Ein Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz, Kfz. oder KFZ, selten auch fälschlicherweise KfZ), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz), ist ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“, das „auf dem Erdboden bewegt wird“, also ein Automobil (D/A: Kraftwagen, CH: Motorwagen), Motorrad (D: Krafträder) oder eine Zugmaschine.

Sehen Privatgrund und Kraftfahrzeug

Privat

Privat (von lat. privatus, PPP von privare, „abgesondert, beraubt, getrennt“, privatum, „das Eigene“ und privus, „für sich bestehend“) bezeichnet Gegenstände, Bereiche und Angelegenheiten, die in sich geschlossen sind, also nicht offenstehen.

Sehen Privatgrund und Privat

Sondernutzung

Außengastronomie Veranstaltungen Flohmärkte Aufkleber auf einem geparkten PKW ohne Nummernschilder, wegen unerlaubter Sondernutzung der Straße Sondernutzung ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der Benutzung solcher Sachen, die einer Mehrheit von Personen zur Nutzung offenstehen (öffentliche Sachen).

Sehen Privatgrund und Sondernutzung

Strafantrag

Strafantrag steht für.

Sehen Privatgrund und Strafantrag

Tiefgarage

Tiefgaragen-Einfahrt in Berlin-Mitte Parkebene einer Tiefgarage Einfahrt einer kleinen Tiefgarage in Schnaittach Die Tiefgarage am Rathaus in Ulm gibt Einblick in die Stadtarchäologie. Das Bauwerk erhielt 2009 den Hugo-Häring-Preis – die höchste Architektur-Auszeichnung in Baden-Württemberg.

Sehen Privatgrund und Tiefgarage

Verkehrsgrund

Unter Verkehrsgrund versteht man die wegerechtliche Klassifizierung, die durch die Widmung von Grundstücken bestimmt wird.

Sehen Privatgrund und Verkehrsgrund