6 Beziehungen: Öffentliches Recht, Berufsständische Körperschaft, Industrie- und Handelskammer, Pflichtmitgliedschaft, Studierendenschaft, Verband (Recht).
Öffentliches Recht
Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat) und einzelnen Privatrechtssubjekten (den Bürgern) oder anderen Hoheitsträgern regelt.
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Berufsständische Körperschaft
Eine berufsständische Körperschaft (Kammer) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in Deutschland wiederum meist landesrechtlich organisiert ist und Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung wahrnimmt.
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Industrie- und Handelskammer
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg · Wesel · Kleve in Duisburg Hauptsitz der IHK Trier Industrie- und Handelskammern (Abkürzung IHK; auch Wirtschaftskammern, Handelskammern, Gewerbekammern, Handels- und Gewerbekammern, Kommerzkammern, Handelsdeputationen, kaufmännische Ältestenkollegien;, kurz CCI) sind regional organisierte, branchenübergreifende Organe zur (Selbst-)Vertretung der kaufmännischen und industriellen Interessen von den Unternehmern und Wirtschaftsunternehmen.
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Pflichtmitgliedschaft
Pflichtmitgliedschaft ist die durch Gesetz oder Satzung erzwungene konstitutive Mitgliedschaft einer natürlichen oder juristischen Person in bestimmten Organisationen, weil die Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die mit der Mitgliedschaft verbunden sind.
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Studierendenschaft
Unter Studierendenschaft oder Studentenschaft versteht man im engeren Sinne die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studenten einer Hochschule.
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Verband (Recht)
Verbände sind Personenvereinigungen natürlicher oder juristischer Personen als Mitglieder, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und Ziele zusammengeschlossen haben und über eine festgelegte interne Organisationsstruktur auf der Grundlage einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Satzung verfügen.
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