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3 Beziehungen: Gerichtsvollzieher (Deutschland), Schuldner, Zivilprozessordnung (Deutschland).
Gerichtsvollzieher (Deutschland)
Der Gerichtsvollzieher ist selbständiges Organ der Zwangsvollstreckung und zugleich Beamter.
Sehen Pfandkammer und Gerichtsvollzieher (Deutschland)
Schuldner
Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft.
Sehen Pfandkammer und Schuldner
Zivilprozessordnung (Deutschland)
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

