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2 Beziehungen: Parteiwechsel (Politik), Parteiwechsel (Prozessrecht).
Parteiwechsel (Politik)
Ein Parteiwechsel ist der Austritt eines Politikers aus einer Partei und der Eintritt in eine andere.
Sehen Parteiwechsel und Parteiwechsel (Politik)
Parteiwechsel (Prozessrecht)
Parteiwechsel bezeichnet im Prozessrecht einen Wechsel in der Person einer Prozesspartei nach Rechtshängigkeit.

