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Parteigutachten

Index Parteigutachten

Parteigutachten, auch Privatgutachten, bezeichnet ein Gutachten, das zu Beweiszwecken von einer Partei in Auftrag gegeben wurde, nicht vom Prozessgericht.

8 Beziehungen: Beweismittel, Bundesgericht (Schweiz), Gefälligkeitsgutachten, Gutachten, Partei (Recht), Prozesskostenhilfe, Recht auf ein faires Verfahren, Sozialgerichtsgesetz.

Beweismittel

Beweismittel dienen bei der gerichtlichen Beweisaufnahme zur Aufklärung eines relevanten Sachverhalts.

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Bundesgericht (Schweiz)

Das Bundesgerichtsgebäude in Lausanne Verfahrenswege im Schweizer Rechtssystem Das Bundesgericht (BGer;, TF;, TF;, TF) ist das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

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Gefälligkeitsgutachten

Gefälligkeitsgutachten ist eine Bezeichnung für Gutachten, Stellungnahmen oder Untersuchungen, die nicht der sachlichen und fachlichen Richtigkeit verpflichtet sind, sondern sich am mutmaßlichen oder tatsächlichen Interesse eines Auftraggebers oder anderweitig begünstigten Partei orientieren, bestimmte Standpunkte unterstützen und vorgegebene Ergebnisse liefern sollen.

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Gutachten

Ein Gutachten oder eine Expertise ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage.

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Partei (Recht)

Als Parteien bezeichnet man die an einem Gerichtsverfahren durch das Prozessrecht vorgesehenen beteiligten Rechtssubjekte.

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Prozesskostenhilfe

Über die Prozesskostenhilfe (PKH) (früher als „Armenrecht“ bezeichnet) kann gem.

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Recht auf ein faires Verfahren

Das Recht auf ein faires Verfahren („Fair Trial“) ist eine justizmäßige Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips.

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Sozialgerichtsgesetz

Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt in Deutschland das Verfahrensrecht und die Gerichtsverfassung in der Sozialgerichtsbarkeit sowie das Widerspruchsverfahren der Sozialbehörden.

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