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4 Beziehungen: Oblation (Kloster), Oblation (Opfer), Oblation (Orden), Oblation (Rechtswesen).
Oblation (Kloster)
''Oblation'' (unbekannter Bologneser Maler, 14. Jahrhundert). In: ''Decretum Gratiani'', http://geschichte.digitale-sammlungen.de/decretum-gratiani/kapitel/dc_chapter_2_2529 Causa XX. UB Leipzig, Rep. II 9b (CCXLIII), fol. 200v Oblation war seit der Spätantike, besonders aber vom frühen bis ins hohe Mittelalter ein öffentlichrechtlich anerkannter Rechtsakt des Kirchenrechts, der den Klostereintritt eines Kindes und dessen unwiderrufliche Bestimmung zum Klosterleben auf Lebenszeit durch dessen Darbringung seitens der Eltern oder Vormünder herbeiführte.
Sehen Oblation und Oblation (Kloster)
Oblation (Opfer)
Oblation (von spätlateinisch oblatio.
Sehen Oblation und Oblation (Opfer)
Oblation (Orden)
Die Oblation (von) ist das in einem kirchlichen Ritus abgelegte Versprechen eines Laien, ein christliches Leben in enger Verbundenheit mit einem bestimmten Kloster und im Geist des Ordensgründers zu führen.
Sehen Oblation und Oblation (Orden)
Oblation (Rechtswesen)
Oblation ist ein Begriff des Rechtswesens und bezeichnet die freiwillige Übernahme einer rechtlichen Verpflichtung oder Übergabe eines Rechtstitels.

