1 Beziehung: Vorläufige Haushaltsführung.
Vorläufige Haushaltsführung
Als vorläufige Haushaltsführung (oder Nothaushaltsführung) bezeichnet man im Rahmen der Staatsfinanzen die Fortsetzung der Staatstätigkeit ohne ein gültiges Haushaltsgesetz (Bund und Bundesländer) bzw.
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