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7 Beziehungen: Bundesnotarordnung, Gerichts- und Notarkostengesetz, Kostennote, Notar, Umsatzsteuer, Vollstreckbare Ausfertigung, Zins.
Bundesnotarordnung
Titelseite des Reichsgesetzblatts Teil I vom 15. Februar 1937 mit der Reichsnotarordnung, der ursprünglichen Fassung der heutigen Bundesnotarordnung Die Bundesnotarordnung (BNotO) regelt bundeseinheitlich die Amtstätigkeit der Notare und enthält gesetzliche Bestimmungen über die Bestellung zum Notar, die Amtsausübung, die notariellen Pflichten, die Regelungen bei Abwesenheit und Verhinderung eines Notars, zu Notarvertretern und Notariatsverwaltern (früher Notarverweser), ferner über die Einrichtung und die Aufgaben der Bundesnotarkammer bzw.
Sehen Notarkosten und Bundesnotarordnung
Gerichts- und Notarkostengesetz
Das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz) trat am 1.
Sehen Notarkosten und Gerichts- und Notarkostengesetz
Kostennote
Unter einer Kostennote versteht man die Rechnung eines Rechtsanwalts oder Notars für seine berufliche Tätigkeit.
Sehen Notarkosten und Kostennote
Notar
Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.
Sehen Notarkosten und Notar
Umsatzsteuer
Eine Umsatzsteuer (USt) ist.
Sehen Notarkosten und Umsatzsteuer
Vollstreckbare Ausfertigung
Die vollstreckbare Ausfertigung ist im Klauselverfahren die mit einer Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung eines Urteils oder anderer Vollstreckungstitel.
Sehen Notarkosten und Vollstreckbare Ausfertigung
Zins
Zins ist das Entgelt, das ein Schuldner einem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt.
Sehen Notarkosten und Zins
Auch bekannt als Notarkostenberechnung.

