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Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Index Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die Erteilung, Versagung und Entziehung der Aufenthaltstitel von Fremden regelt, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen.

14 Beziehungen: Abschiebung (Recht), Asylgesetz 2005, Aufenthaltsstatus (Österreich), Aufenthaltstitel, Ausländerrecht, Österreich, Bundesgesetz (Österreich), Drittstaatsangehöriger, Duldung (Aufenthaltsrecht), Europäischer Wirtschaftsraum, Fremdenpolizei, Fremdenpolizeigesetz 2005, Verordnung (EU) 2018/1806 (EU-Visum-Verordnung), Verwaltungsstrafe.

Abschiebung (Recht)

Die Zwangsmaßnahme der Abschiebung (in der Schweiz auch: Ausschaffung und Rückschaffung; im EU-Recht auch: Rückführung) ist die Vollstreckung der Ausreisepflicht einer Person, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzt, aus dem sie abgeschoben werden soll.

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Asylgesetz 2005

Das Asylgesetz 2005 (AsylG 2005) ist das zentrale Gesetz des österreichischen Asylwesens.

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Aufenthaltsstatus (Österreich)

Der Aufenthaltsstatus stellt die Berechtigung einer ausländischen Person dar, sich im Inland aufzuhalten.

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Aufenthaltstitel

EU-einheitliches Muster eines Aufenthaltstitels in Aufkleberform (Feldaufteilung) Aufenthaltstitel ist ein Rechtsbegriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union.

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Ausländerrecht

Das Ausländerrecht bzw.

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Österreich

Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern.

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Bundesgesetz (Österreich)

Ein Bundesgesetz ist eine vom Parlament – nach dem dafür in der Bundesverfassung vorgesehenen Verfahren – beschlossene Rechtsnorm (Hauptartikel: Gesetzgebungsverfahren (Österreich)).

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Drittstaatsangehöriger

''Kein Zutritt für Drittstaatsangehörige:'' Kennzeichnung der Einreisespur für freizügigkeitsberechtigte EU-, EWR- und Schweizer Bürger auf Flughäfen Drittstaatsangehöriger (früher teilweise auch Drittstaatenangehöriger) ist ein Rechtsbegriff aus dem Asyl- und Ausländerrecht der Europäischen Union.

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Duldung (Aufenthaltsrecht)

Muster des Trägervordrucks einer Duldung (Vor- und Rückseite) Klebeetikett für Trägervordruck Echte Duldung mit aufgetragenem Klebeetikett. Personenbezogene Daten sind geschwärzt. Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern.

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Europäischer Wirtschaftsraum

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR;, EEE;, EEA) ist als Wirtschaftsraum eine vertiefte Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und drei Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).

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Fremdenpolizei

Fremdenpolizei wird die Ausländerbehörde in der Schweiz und Österreich genannt.

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Fremdenpolizeigesetz 2005

Das Bundesgesetz über die Ausübung der Fremdenpolizei, die Ausstellung von Dokumenten für Fremde und die Erteilung von Einreisetitel (Fremdenpolizeigesetz 2005 – FPG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die Ausübung der Fremdenpolizei, die Erteilung von Einreisetiteln, die Zurückweisung, die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die Abschiebung, die Duldung, die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen von EWR-Staaten und die Ausstellung von Dokumenten für Fremde regelt.

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Verordnung (EU) 2018/1806 (EU-Visum-Verordnung)

Die EU-Visum-Verordnung (teilweise auch EU-Visa-Verordnung genannt, amtlich: Verordnung (EU) 2018/1806 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die regelt, welche Drittstaatsangehörigen zum Einreisen in den Schengen-Raum für Kurzaufenthalte ein Visum in ihrem Nationalpass benötigen und welche visumfrei einreisen können.

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Verwaltungsstrafe

Eine Verwaltungsstrafe ist eine Strafe im rechtstechnischen Sinne, welche nicht von einem Gericht, sondern von einer Verwaltungsbehörde bei (geringfügigen) Verletzungen der Rechtsregeln auf HELP.gv.at (20. Mai 2009) verhängt wird.

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