Inhaltsverzeichnis
4 Beziehungen: Anschlussnutzungsvertrag, Letztverbraucher (Rechtsbegriff), Netzanschlussvertrag, Netznutzungsvertrag.
Anschlussnutzungsvertrag
Der Anschlussnutzungsvertrag ist in der deutschen Elektrizitätswirtschaft ein Vertrag zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber.
Sehen Netzvertrag und Anschlussnutzungsvertrag
Letztverbraucher (Rechtsbegriff)
Der Begriff Letztverbraucher wurde und wird im deutschen Recht in verschiedenen Rechtsnormen definiert und gebraucht und wird im Sinne eines Verbrauchers (Konsumenten) als letztes Glied einer Absatzkette verwendet.
Sehen Netzvertrag und Letztverbraucher (Rechtsbegriff)
Netzanschlussvertrag
Der Netzanschlussvertrag ist in der Energiewirtschaft ein Vertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber (Gas- bzw. Stromnetzbetreiber).
Sehen Netzvertrag und Netzanschlussvertrag
Netznutzungsvertrag
Der Netznutzungsvertrag ist in der Energiewirtschaft ein standardisierter Vertrag zwischen einem Netznutzer und einem Netzbetreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetz.
Sehen Netzvertrag und Netznutzungsvertrag
Auch bekannt als NetzvertrÀge.

