Inhaltsverzeichnis
2 Beziehungen: Dingliches Recht, Grundbuch.
Dingliches Recht
Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte einer Person zur unmittelbaren Herrschaft (dominium) über eine Sache, die gegenüber jedermann wirken.
Sehen Negative Rechtskraft und Dingliches Recht
Grundbuch
Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

