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Negative Rechtskraft

Index Negative Rechtskraft

Negative Rechtskraft bedeutet, dass rechtsgeschäftlich begründete dingliche Rechte ohne Grundbucheintrag keinen Bestand haben (absolutes Eintragungsprinzip), abgesehen von den Ausnahmen des ausserbuchlichen Rechtserwerbs (relatives Eintragungsprinzip).

Inhaltsverzeichnis

  1. 2 Beziehungen: Dingliches Recht, Grundbuch.

Dingliches Recht

Als dingliche Rechte bezeichnet man Rechte einer Person zur unmittelbaren Herrschaft (dominium) über eine Sache, die gegenüber jedermann wirken.

Sehen Negative Rechtskraft und Dingliches Recht

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

Sehen Negative Rechtskraft und Grundbuch