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3 Beziehungen: Filiale, Nebenstelle (Telefonanlage), Zweigniederlassung.
Filiale
Unter einer Filiale (auch Zweiggeschäft) versteht man in der Wirtschaft die vom Sitz eines Unternehmens örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Verkaufsstelle.
Sehen Nebenstelle und Filiale
Nebenstelle (Telefonanlage)
Als Nebenstellen werden bei Telefonanlagen von Unternehmen, Ämtern usw.
Sehen Nebenstelle und Nebenstelle (Telefonanlage)
Zweigniederlassung
Eine Zweigniederlassung oder Zweigstelle ist in der Wirtschaft eine vom Geschäftssitz eines Unternehmens örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Betriebsstätte, die mit eigenen Kompetenzen ausgestattet und einer (Haupt-)Niederlassung zugeordnet ist.

