14 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, Die Zeit, Digitaler Nachlass, Erbe, Erbengemeinschaft, Erfüllung (Recht), Gläubiger, Nachlass, Nachlassgericht, Nachlasspflegschaft, Nachlassverbindlichkeit, Pflegschaft, Residualrecht, Spiegel.
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Die Zeit
Die Zeit (Eigenschreibweise des Verlags DIE ZEIT) ist eine überregionale deutsche Wochenzeitung, die erstmals am 21. Februar 1946 erschien.
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Digitaler Nachlass
Beim digitalen Nachlass oder digitalen Erbe handelt es sich um eine Vielzahl von Rechtspositionen eines verstorbenen Internetnutzers.
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Erbe
Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Tode einer anderen Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) übergeht.
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Erbengemeinschaft
Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Mehrheit von Erben, die ein Erblasser hinterlässt.
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Erfüllung (Recht)
Die Erfüllung (lat. solutio.
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Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.
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Nachlass
Nachlass bezeichnet im archivarischen Sinne archivwürdiges Schriftgut und andere Materialien, die von einer natürlichen Person nach deren Tod von einer Bibliothek, einem Archiv oder einer anderen (wissenschaftlichen) Institution übernommen werden.
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Nachlassgericht
Nach dem seit 1.
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Nachlasspflegschaft
Die Nachlasspflegschaft (BGB) ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses, insbesondere durch Bestellung eines Nachlasspflegers, die bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung eines Erben erfolgen kann.
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Nachlassverbindlichkeit
Unter einer Nachlassverbindlichkeit versteht man im deutschen Erbrecht die Verbindlichkeiten, für die der Erbe den Nachlassgläubigern gegenüber haftet (Abs. 1 BGB).
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Pflegschaft
Die Pflegschaft ist ein Rechtsinstrument des deutschen Zivilrechts, geschaffen, um bei konkretem Bedarf einer oder mehrerer natürlicher Personen einen gesetzlichen Vertreter zu bestellen, der für den oder die Betroffenen handeln kann, wenn diese selbst nicht in der Lage sind, ihre Interessen wahrzunehmen, beziehungsweise ein bereits vorhandener gesetzlicher Vertreter (z. B. wegen eines Insichgeschäftes) von der Vertretung ausgeschlossen ist.
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Residualrecht
Residualrecht (lat. residuus ‚zurückbleibend‘) ist ein Begriff aus dem Bereich Ökonomie und Rechtswissenschaft.
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Spiegel
Ein Spiegel (von lateinisch speculum „Spiegel, Abbild, Spekulum“, zu lateinisch specere „sehen“) ist eine reflektierende Fläche – glatt genug, dass reflektiertes Licht nach dem Reflexionsgesetz seine Parallelität behält und somit ein Abbild entstehen kann.
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Leitet hier um:
Digitaler Nachlassverwalter, Erbverwalter, Nachlassverwalter.