8 Beziehungen: Bundesbehörde (Deutschland), Bundesstaat (föderaler Staat), Deutschland, Föderalismus, Finanzverwaltung (Deutschland), Gliedstaat, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Landesbehörde.
Bundesbehörde (Deutschland)
Bundesbehörden sind in Deutschland Behörden des Bundes.
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Bundesstaat (föderaler Staat)
Weltweit gibt es 24 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf der Karte nicht oder kaum sichtbar eingezeichnet: Komoren und Mikronesien. Außerdem eingezeichnet: Sudan, Südsudan und der Grenzfall Russland. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Föderalismus
Karte der Staaten mit föderaler Verfassung Unter Föderalismus (von, ‚Bündnis‘) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder (Gliedstaaten) über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind.
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Finanzverwaltung (Deutschland)
Die Finanzverwaltung in Deutschland – auch Steuerverwaltung genannt – ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist.
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Gliedstaat
USA deutschen Länder Länder Österreichs Als Gliedstaaten, manchmal auch Teilstaaten (im Sinne von „Staat, der Teil eines Gesamtstaates ist“, bzw. einer staatlichen Teilordnung) oder vereinzelt Bundesstaaten (Bundesland/Kanton), bezeichnet man im Allgemeinen die politischen Entitäten oder Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen Staatsverbandes (Bundesstaates) oder eines Staatenbundes.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Landesbehörde
Verwaltungsaufbau Landesbehörden sind in Deutschland die von einem Land errichteten Behörden.