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Mischverwaltung

Index Mischverwaltung

Unter Mischverwaltung versteht man die Situation, dass in einem föderalen Staatsaufbau Gliedstaaten und der Bundesstaat eine einheitliche Verwaltungsaufgabe dergestalt wahrnehmen, dass entweder auf der oberen Ebene des Verwaltungsaufbaus gliedstaatliche Behörden und auf der auf unteren Ebene bundesstaatliche Behörden tätig werden, oder dass eine einheitliche Verwaltungsaufgabe durch gliedstaatliche und bundesstaatliche Behörden gemeinsam und mit gegenseitigen Zustimmungsvorbehalten wahrgenommen wird.

8 Beziehungen: Bundesbehörde (Deutschland), Bundesstaat (föderaler Staat), Deutschland, Föderalismus, Finanzverwaltung (Deutschland), Gliedstaat, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Landesbehörde.

Bundesbehörde (Deutschland)

Bundesbehörden sind in Deutschland Behörden des Bundes.

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Bundesstaat (föderaler Staat)

Weltweit gibt es 24 föderative Staaten, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf der Karte nicht oder kaum sichtbar eingezeichnet: Komoren und Mikronesien. Außerdem eingezeichnet: Sudan, Südsudan und der Grenzfall Russland. Als Bundesstaat wird ein Staat bezeichnet, der aus mehreren Teil- oder Gliedstaaten zusammengesetzt ist.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Föderalismus

Karte der Staaten mit föderaler Verfassung Unter Föderalismus (von, ‚Bündnis‘) wird heute vorwiegend ein Organisationsprinzip verstanden, bei dem die einzelnen Glieder (Gliedstaaten) über eine begrenzte Eigenständigkeit und Staatlichkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit (Gesamtstaat) zusammengeschlossen sind.

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Finanzverwaltung (Deutschland)

Die Finanzverwaltung in Deutschland – auch Steuerverwaltung genannt – ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist.

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Gliedstaat

USA deutschen Länder Länder Österreichs Als Gliedstaaten, manchmal auch Teilstaaten (im Sinne von „Staat, der Teil eines Gesamtstaates ist“, bzw. einer staatlichen Teilordnung) oder vereinzelt Bundesstaaten (Bundesland/Kanton), bezeichnet man im Allgemeinen die politischen Entitäten oder Einheiten mit Staatsqualität innerhalb eines föderativen Staatsverbandes (Bundesstaates) oder eines Staatenbundes.

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Landesbehörde

Verwaltungsaufbau Landesbehörden sind in Deutschland die von einem Land errichteten Behörden.

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