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1 Beziehung: Makler.
Makler
Abgrenzung des Handelsmaklers von Handelsvertreter und Kommissionär Der Makler (oder Handelsmakler) ist ein Absatzmittler, der gewerbsmäßig für andere Wirtschaftssubjekte – ohne von ihnen auf Grund eines Rechtsverhältnisses ständig damit betraut zu sein – die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder Veräußerung von Waren oder Wertpapieren, über Versicherungen, Güterbeförderungen, Schiffsmiete oder sonstige Gegenstände des Handelsverkehrs übernimmt.
Sehen Makeln und Makler

