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Mahlschatz

Index Mahlschatz

Der Mahlschatz (altdeutsch máhaljan, „vermählen“, Treuschatz; mittelhochdeutsch mahelschaz) bezeichnete im älteren deutschen Recht ein Angeld des Bräutigams an die Braut.

Inhaltsverzeichnis

  1. 3 Beziehungen: Anzahlung, Brautpaar, Verlobung.

Anzahlung

Eine Anzahlung (früher Angeld, Aufgeld oder Haftgeld) liegt vor, wenn der Käufer bei einem Kaufvertrag oder Erwerber bei einem sonstigen Vertrag eine Teilzahlung erbringt, wobei die Lieferung oder Leistung noch nicht erfolgt ist.

Sehen Mahlschatz und Anzahlung

Brautpaar

Trauung (Standes­amt Eberswalde in der Märchenvilla, 2005) ''Die Brautschmückung'' (Rudolf Epp, 1888) Das Brautpaar – auch Hochzeitspaar, Brautleute, Traupaar oder veraltet Nupturienten – bezeichnet ein Paar am Tag seiner Vermählung bzw.

Sehen Mahlschatz und Brautpaar

Verlobung

William Adolphe Bouguereau: ''Der Antrag'' Heiratsantrag mit Kniefall (Prinzensitz) Die Verlobung (gehoben auch Verlöbnis) ist das Versprechen, mit einer anderen Person die Ehe einzugehen.

Sehen Mahlschatz und Verlobung