8 Beziehungen: Elternschaft, Jugendschutz, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindheit, Kindschaftsrecht (Österreich), Kindschaftsrecht (Deutschland), Rechtsnorm.
Elternschaft
Elternschaft bezeichnet die Rolle eines Elternteils für sein Kind, geschlechtsspezifisch unterschieden in Mutterschaft und Vaterschaft (vergleiche auch Elter und Kindheit); sie unterteilt sich in drei Bereiche.
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Jugendschutz
Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst.
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Kinderrechte
Kinderrechte-Denkmal am''Platz der Kinderrechte'' in Wiesbaden. Als Kinderrechte werden Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet.
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Kinderschutz
Kinderschutz ist ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen sowie für Maßnahmen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Schäden und Beeinträchtigungen dienen sollen.
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Kindheit
Kindheit bezeichnet den Zeitraum im Leben eines Menschen von der Geburt bis zur geschlechtlichen Entwicklung (Pubertät).
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Kindschaftsrecht (Österreich)
Das Kindschaftsrecht ist ein Begriff aus dem österreichischen Familienrecht und regelt die Beziehungen eines Kindes zu seinen Eltern, dabei insbesondere Unterhalt und Obsorge.
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Kindschaftsrecht (Deutschland)
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Kindschaftsrecht hauptsächlich als ein Teil des im 4.
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Rechtsnorm
Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.