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Kindschaftsrecht

Index Kindschaftsrecht

Das Kindschaftsrecht ist eine Zusammenfassung der Rechtsnormen, die das Eltern-Kind-Verhältnis betreffen.

8 Beziehungen: Elternschaft, Jugendschutz, Kinderrechte, Kinderschutz, Kindheit, Kindschaftsrecht (Österreich), Kindschaftsrecht (Deutschland), Rechtsnorm.

Elternschaft

Elternschaft bezeichnet die Rolle eines Elternteils für sein Kind, geschlechtsspezifisch unterschieden in Mutterschaft und Vaterschaft (vergleiche auch Elter und Kindheit); sie unterteilt sich in drei Bereiche.

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Jugendschutz

Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst.

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Kinderrechte

Kinderrechte-Denkmal am''Platz der Kinderrechte'' in Wiesbaden. Als Kinderrechte werden Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet.

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Kinderschutz

Kinderschutz ist ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen sowie für Maßnahmen von staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, die dem Schutz von Kindern vor Schäden und Beeinträchtigungen dienen sollen.

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Kindheit

Kindheit bezeichnet den Zeitraum im Leben eines Menschen von der Geburt bis zur geschlechtlichen Entwicklung (Pubertät).

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Kindschaftsrecht (Österreich)

Das Kindschaftsrecht ist ein Begriff aus dem österreichischen Familienrecht und regelt die Beziehungen eines Kindes zu seinen Eltern, dabei insbesondere Unterhalt und Obsorge.

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Kindschaftsrecht (Deutschland)

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Kindschaftsrecht hauptsächlich als ein Teil des im 4.

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Rechtsnorm

Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.

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