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2 Beziehungen: Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
Das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen regelt die Herstellung, die Überlassung, das Inverkehrbringen, den Erwerb und auch den Transport von Gegenständen, Stoffen und Organismen, die zur Kriegsführung bestimmt sind.
Sehen KWKG und Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz regelt in Deutschland seit 2002 die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung.

