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Judensteuer

Index Judensteuer

Judensteuer bezeichnet unterschiedliche Steuern oder antisemitisch motivierte Zwangsabgaben, denen Juden unterworfen wurden: im Römischen Reich.

Inhaltsverzeichnis

  1. 9 Beziehungen: Auswandererabgabe, Dritter Pfennig, Fiscus Judaicus, Judenporzellan, Judenregal, Judenvermögensabgabe, Leibzoll, Reichsfluchtsteuer, Tempelsteuer.

Auswandererabgabe

Die Auswandererabgabe, in Österreich auch Passumlage genannt, war eine nach Vermögen gestaffelte Zwangsabgabe, die ab August 1938 von „auswanderungswilligen Juden“ in Österreich und ab 1939 auch im „Altreich“ erhoben wurde.

Sehen Judensteuer und Auswandererabgabe

Dritter Pfennig

Der dritte Pfennig war eine im Mittelalter unter Kaiser Sigismund im Reich eingeführte Judensteuer.

Sehen Judensteuer und Dritter Pfennig

Fiscus Judaicus

Eine Münze von Nerva mit der Aufschrift ''FISCI IUDAICI CALUMNIA SUBLATA'' Der Fiscus Judaicus (lateinisch für Judensteuer) war eine Steuer, die den Juden nach der Zerstörung des Jerusalemer Tempels im Jahre 70 n. Chr.

Sehen Judensteuer und Fiscus Judaicus

Judenporzellan

Hinter dem Begriff Judenporzellan verbirgt sich eine hohe Sonderabgabe, welche Juden im friderizianischen Preußen zu zahlen hatten.

Sehen Judensteuer und Judenporzellan

Judenregal

Das Judenregal war im Mittelalter und der Frühen Neuzeit ein königlich verliehenes Herrschaftsrecht.

Sehen Judensteuer und Judenregal

Judenvermögensabgabe

Die Judenvermögensabgabe war eine willkürliche Sonderabgabe, die deutsche Juden in der Zeit des Nationalsozialismus ab November 1938 leisten mussten.

Sehen Judensteuer und Judenvermögensabgabe

Leibzoll

Seiten.

Sehen Judensteuer und Leibzoll

Reichsfluchtsteuer

Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931 Die Reichsfluchtsteuer wurde am 8. Dezember 1931 mit der „Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens“ (RGBl.

Sehen Judensteuer und Reichsfluchtsteuer

Tempelsteuer

Als Tempelsteuer wird die jährliche Abgabe bezeichnet, die jeder männliche Israelit (auch in der Diaspora) ab dem 20.

Sehen Judensteuer und Tempelsteuer