15 Beziehungen: Angestellter, Arbeiter, Arbeitnehmer, Arbeitsentgelt, Beitragsbemessungsgrenze, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Freiwillige Krankenversicherung, Geringfügige Beschäftigung, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland), Pflichtversicherung, Private Krankenversicherung, Rechengrößen der Sozialversicherung, Versicherungsfreiheit.
Angestellter
Angestellte im Großraumbüro bei hr-info (Dezember 2006) Angestellter ist ein unselbständig beschäftigter Arbeitnehmer, dessen Arbeitsinhalt überwiegend aus geistiger Arbeit mit geringer Arbeitsschwere durch überwiegend einfache Handarbeit oder geringe Muskelarbeit besteht, wofür vom Arbeitgeber ein Gehalt als Gegenleistung gezahlt wird.
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Arbeiter
USA, 2022 Arbeiter sind unselbständig beschäftigte Arbeitnehmer, deren Arbeitsinhalt überwiegend aus körperlicher Arbeit mit hoher Arbeitsschwere durch überwiegend mittlere bis schwere Muskelarbeit besteht, wofür vom Arbeitgeber ein Arbeitslohn als Gegenleistung gezahlt wird.
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Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
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Arbeitsentgelt
Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen.
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Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht.
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (kurz BMAS) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.
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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind fast alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst.
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Freiwillige Krankenversicherung
Die freiwillige Krankenversicherung nach Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ermöglicht es in Deutschland Erwerbstätigen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind, sich in der GKV zu versichern.
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Geringfügige Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung ist.
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Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Form der Krankenversicherung in Deutschland.
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Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.
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Pflichtversicherung
Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen (kurz PKV) sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten.
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Rechengrößen der Sozialversicherung
Die Rechengrößen der Sozialversicherung sind in Deutschland mehrere nach dem Sozialversicherungsrecht jährlich neu festgesetzte Werte, die Beiträge und Leistungen in der Sozialversicherung steuern.
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Versicherungsfreiheit
Grafik zur Begriffsabgrenzung Als Versicherungsfreiheit in der deutschen Sozialversicherung bezeichnet man Ausnahmen von der im Allgemeinen gültigen Sozialversicherungspflicht, die für bestimmte Personengruppen gemacht werden.
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Leitet hier um:
Jahresarbeitsengeltgrenze, Jahresarbeitsentgelt, Pflichtversicherungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze.