13 Beziehungen: Bürgerliches Gesetzbuch, H. L. A. Hart, Jeremy Bentham, John Austin (Rechtsphilosoph), Karl Larenz, Notar, Rechtsordnung, Rechtsphilosophie, Rechtssatz, Rechtstheorie, Rechtsverhältnis, Strafgesetz, Unwirksamkeit.
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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H. L. A. Hart
H. L. A. Hart H. L. A. Hart (Herbert Lionel Adolphus Hart; * 18. Juli 1907 in Harrogate, England; † 19. Dezember 1992 in Oxford, England) war ein britischer Rechtsphilosoph, der von 1952 bis 1968 als Professor für Allgemeine Rechtslehre (Jurisprudence) an der Universität Oxford lehrte.
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Jeremy Bentham
Jeremy Bentham Jeremy Bentham (* 15. Februar 1748 in Spitalfields, London; † 6. Juni 1832 ebenda) war ein englischer Jurist, Philosoph und Sozialreformer.
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John Austin (Rechtsphilosoph)
John Austin John Austin (* 3. März 1790 in Creeting Mill, Suffolk, England; † 1. Dezember 1859 in Weybridge, Surrey) war ein englischer Jurist und Rechtsphilosoph.
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Karl Larenz
Das Grab von Karl Larenz, seiner Ehefrau Irmgard geborene Müller sowie seiner Eltern Karl (Richter am Preußischen Oberverwaltungsgericht) und Ida gebornene Pagenstecher auf dem Friedhof Gröbenzell Karl Alfred Rudolf Larenz (* 23. April 1903 in Wesel; † 24. Januar 1993 in Olching bei München) war ein deutscher Zivilrechtler und Rechtsphilosoph.
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Notar
Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.
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Rechtsordnung
Als Rechtsordnung (oder Rechtssystem) bezeichnet man die Gesamtheit des gültigen objektiven Rechts in dessen Anwendungsbereich, beispielsweise das Recht eines Staates.
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Rechtsphilosophie
Die Rechtsphilosophie ist ein Teilgebiet der Philosophie und gleichzeitig eine Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft.
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Rechtssatz
Der Rechtssatz ist in der Rechtswissenschaft ein Satz mit rechtlichem Inhalt, der als rechtsverbindliche Aussage des Sollens anzusehen ist.
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Rechtstheorie
Als Rechtstheorie wird eine Disziplin bezeichnet, die versucht, das Recht in seinen gesamten Erscheinungsformen systematisch darzustellen und daraus nachprüfbare (falsifizierbare) Erkenntnisse zu gewinnen.
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Rechtsverhältnis
Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.
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Strafgesetz
Ein Strafgesetz ist ein Gesetz, das eine Rechtsfolge aus dem Bereich des Strafrechts anordnet.
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Unwirksamkeit
Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.