5 Beziehungen: Arbeitslosenversicherung, Bezugsgröße, Deutschland, Drittes Buch Sozialgesetzbuch, Sozialrecht (Deutschland).
Arbeitslosenversicherung
Eine Arbeitslosenversicherung (AV, in der Schweiz ALV) ist eine der Sozialversicherungen, die das vorrangige Ziel hat, arbeitssuchenden Personen während ihrer Arbeitssuche das Einkommen zu sichern.
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Bezugsgröße
Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften der Sozialversicherung ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Drittes Buch Sozialgesetzbuch
Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt seit dem 1.
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Sozialrecht (Deutschland)
Das Sozialrecht umfasst alle Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung sozialer Risiken wie insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter oder Tod dienen.
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Leitet hier um:
GefBeitrV, Verordnung über die Pauschalberechnung der Beiträge zur Arbeitsförderung für Gefangene.