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2 Beziehungen: Druckfreigabe, Generalzolldirektion.
Druckfreigabe
Als Druckfreigabe (auch noch: Imprimatur, stärker die Freigabe des Inhalts betonend) wird im Arbeitsablauf der Herstellung eines Druckerzeugnisses der Zeitpunkt bezeichnet, bei dem das geplante Endprodukt in technisch gesehen druckreifer Form vorliegt.
Sehen GZD und Druckfreigabe
Generalzolldirektion
Die Generalzolldirektion (GZD) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

