Wir arbeiten daran, die Unionpedia-App im Google Play Store wiederherzustellen
AusgehendeEingehende
🌟Wir haben unser Design fĂŒr eine bessere Navigation vereinfacht!
Instagram Facebook X LinkedIn
Ihre eigene Unionpedia mit Ihrem Logo und Ihrer Domain, ab 9,99 USD/Monat
Mein Unionpedia erstellen

Fronbote

Index Fronbote

Fronbote (um 1429) Fronbote (um 1609) Ein Fronbote (vrone bode, bodel, budellus, büttel, praeco usw.) war im Mittelalter zunächst der Vollstreckungsbeamte eines Grafen, dann allgemein der Gerichtsdiener (Büttel, Weibel), der zudem mit Verwaltungsaufgaben betraut war, u. a.

Inhaltsverzeichnis

  1. 10 Beziehungen: Bagatelldelikt, Bannwart, Deutsches Rechtswörterbuch, Dirne, Gerichtsdiener, Graf, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Mittelalter, Richter, Weibel (Amtsdiener).

Bagatelldelikt

Bagatelldelikte sind im deutschen Strafverfahrensrecht Straftaten von geringer Bedeutung.

Sehen Fronbote und Bagatelldelikt

Bannwart

Bammerthäuschen Bannwart ist die im alemannischen Sprachraum verbreitete Bezeichnung für einen Flur-, Wald- oder Rebhüter, also eine offizielle Aufsichtsperson im ländlichen Bereich.

Sehen Fronbote und Bannwart

Deutsches Rechtswörterbuch

Das Deutsche Rechtswörterbuch (DRW) ist ein auch online vorliegendes Nachschlagewerk für die historische deutsche Rechtssprache.

Sehen Fronbote und Deutsches Rechtswörterbuch

Dirne

Das Wort Dirne bezeichnet im moderneren deutschen Sprachgebrauch eine Prostituierte, verkürzt aus dem älteren Wort „Lustdirne“.

Sehen Fronbote und Dirne

Gerichtsdiener

Gerichtsdiener ist eine veraltete Bezeichnung für eine Person, die bei einem Gericht als Diener angestellt ist.

Sehen Fronbote und Gerichtsdiener

Graf

Graf, weiblich Gräfin, ist ein Adelstitel, der in den meisten europäischen Ländern verliehen wurde.

Sehen Fronbote und Graf

Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte

Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, kurz HRG, gilt als das führende Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte.

Sehen Fronbote und Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte

Mittelalter

Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.

Sehen Fronbote und Mittelalter

Richter

Porträt eines englischen Richters des 19. Jahrhunderts in AmtstrachtEin Richter oder eine Richterin ist der Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der Aufgaben der Judikatur (Rechtsprechung) wahrnimmt.

Sehen Fronbote und Richter

Weibel (Amtsdiener)

Bundesrat Maurer bei seiner Vereidigung, flankiert von zwei Bundesweibeln im Ornat Bundesweibel in Arbeitsuniform Farben des Kantons sind Schwarz und Weiss. Standesfarben Rot und Gelb Restauration Marché-Concours in Saignelégier. Ganz rechts eine Standesweibelin des Gastkantons Basel-Stadt.

Sehen Fronbote und Weibel (Amtsdiener)