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2 Beziehungen: Familienzusammenführung, Führerschein zur Fahrgastbeförderung.
Familienzusammenführung
Die Familienzusammenführung oder der Familiennachzug ist ein Zuzug von Familienangehörigen zu einer Person, die sich bereits im Zielland aufhält oder gemeinsam mit den Familienangehörigen zuziehen will, zum Zwecke der Herstellung oder Aufrechterhaltung der Familieneinheit.
Sehen FZF und Familienzusammenführung
Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Führerschein zur Fahrgastbeförderung, ''Außenseite:''enthält Angaben zum Inhaber (Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift) sowie ggf. Auflagen wie eine Sehhilfe ''Innenseite:''enthält u. a. Angaben zur Geltungsdauer und ein Lichtbild des Inhabers (nicht in allen Bundesländern erforderlich) Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (kurz FzF) und der dazugehörige „Führerschein zur Fahrgastbeförderung“ (auch „Personenbeförderungsschein“, kurz „P-Schein“) für Mietwagen mit Fahrer, Taxis, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr werden benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte.

