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4 Beziehungen: Architekt, Bauherr, Erbauer (Entwurfsmuster), Handwerk.
Architekt
Der Architekt („oberster Handwerker, Baukünstler, Baumeister“; aus arché „Anfang, Ursprung, Grundlage, das Erste“ und téchne „Kunst, Handwerk“) befasst sich mit der technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Planung und Errichtung oder Änderung von Gebäuden und Bauwerken vorwiegend des Hochbaues.
Sehen Erbauer und Architekt
Bauherr
Der Bauherr (kurz BH) ist im Baurecht der rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben.
Sehen Erbauer und Bauherr
Erbauer (Entwurfsmuster)
Der Erbauer (englisch builder) ist ein Entwurfsmuster aus dem Bereich der Softwareentwicklung.
Sehen Erbauer und Erbauer (Entwurfsmuster)
Handwerk
Schreiner-Arbeit an einem Windfang Als Handwerk (von mittelhochdeutsch hant-werc, eine Lehnübersetzung zu lateinisch opus manuum und cheirurgía „Handarbeit“) werden zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten bezeichnet, die Produkte meist auf Bestellung fertigen oder Dienstleistungen auf Nachfrage erbringen.
Sehen Erbauer und Handwerk

