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2 Beziehungen: Erbrecht, Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis.
Erbrecht
Das Erbrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts das im objektiven Sinn die juristische Grundlage bildet für den Übergang von Vermögenswerten einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen, es ist in Deutschland Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz.
Sehen ErbR und Erbrecht
Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis
Cover der Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR)Die Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (abgekürzt: ErbR),, ist eine juristische Fachzeitschrift auf dem Gebiet des Erbrechts.
Sehen ErbR und Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis

